Kiebitzschutzprojekt wird fortgesetzt

Auch in diesem Jahr stellen Landwirte Schutzflächen für den Kiebitz in Kirchhellen bereit und unterstützen somit aktiv das städtische Kiebitzschutzprojekt. Sie richten auf ihren Äckern eine 0,5 bis 2 Hektar große Brachfläche ein und verzichten dort ab dem 1. April auf die weitere Bodenbearbeitung. Somit wird den stark gefährdeten Vögeln eine Brut und die Aufzucht ihrer Jungtiere auf den Brachflächen ermöglicht.

Die entstehenden Brachflächen dienen dabei nicht nur dem Kiebitz, sondern bieten auch Lebensraum für andere Feldvogelarten wie z. B. Feldlerche, Goldammer, Rebhuhn und Schafstelze. Für den geringeren Ernteertrag erhalten die Landwirte eine Ausgleichszahlung. Diese wird über das Naturschutzförderpaket „Feldvogelinseln im Acker“ des Landes NRW zur Verfügung gestellt.

Das städtische Kiebitzschutzprojekt wird von der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet fachlich begleitet. Während der Brutzeit werden die Schutzflächen regelmäßig kontrolliert. Sollten sich Hinweise auf weitere Kiebitzbruten im Umfeld ergeben, werden auch dort gezielte Schutzmaßnahmen wie z. B. Nestmarkierungen in Abstimmung mit den Bewirtschaftern der Fläche durchgeführt. Weiterhin unterstützt auch der NABU Stadtverband Bottrop die lokalen Bemühungen zum Schutz der Kiebitze.

Der Kiebitz ist ein Charaktervogel des Offenlandes. Dabei besiedelt er unterschiedliche Lebensräume mit kurzwüchsiger Vegetation und offenen Bodenstellen wie z. B. Küstengebiete, Moore, Heiden bis hin zu feuchten Grünland- und Ackerflächen. In Nordrhein-Westfalen brütet der Kiebitz überwiegend auf feuchten Ackerflächen.

Wie für viele andere Feldvogelarten sind auch für den Kiebitz dramatische Bestandsrückgänge zu verzeichnen. In den letzten 50 Jahren wird für die nordrhein-westfälischen Brutbestände ein Rückgang von 80 % angenommen. Im westlichen Ruhrgebiet, welches auch das Bottroper Stadtgebiet umfasst, hat sich die Anzahl der Brutpaare von Beginn der 2000er Jahre bis 2014 von 220 auf 74 reduziert. Durch die lokalen Bemühungen in den vergangenen Jahren konnte immerhin ein Restbrutbestand in Bottrop erhalten werden.

Der Kiebitz gehört zu den gesetzlich besonders und streng geschützten Arten. Aufgrund des negativen Bestandstrends und des unzureichenden Erhaltungszustandes wird der Kiebitz in der Roten Liste der Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen mittlerweile als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestuft. Der Fortbestand der Art ist im Wesentlichen von Schutzmaßnahmen abhängig.

Der Kiebitz ist ein Bodenbrüter und reagiert während der Brutzeit sehr empfindlich auf Störungen. Das Vertreiben potentieller Feinde und Gefahrenquellen kostet die Vögel viel Energie und kann zur Aufgabe der Brut und zum Verlust von Jungtieren führen. Zum Schutz der Kiebitze bittet die Stadt Bottrop daher die Brutflächen nicht zu betreten und insbesondere Hunde an der Leine zu führen.

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