Die Stadt Bottrop hat die Trauerhallen an den Friedhöfen mit sofortiger Wirkung geschlossen. Auch Bestattungstermine, die bereits gemeldet sind, sind davon betroffen und es können keine Ausnahmen gemacht werden. Die Maßnahme ist Teil der Prävention zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.
In den Verabschiedungsräumen sind Trauerfeiern ebenfalls nicht zulässig. Eine Verabschiedung von dem Verstorbenen ist jedoch möglich, allerdings können nur jeweils 2 bis 3 Personen den Raum betreten, wenn bei ihnen keine Virusinfektion vorliegt. Die Aufbahrungsräume stehen weiterhin für die Aufnahme von Verstorbenen zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass zur Bestattung nur den engsten Familienkreis eingeladen werden soll.
Im Zuge der Vorsorge wurden auch die Friedhofsverwaltung an der Brakerstraße für den Publikumsverkehr geschlossen. In äußerst dringlichen Fällen kann eine Terminabsprache telefonisch erfolgen.