Regelungen für Bottroper Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Der Krisenstab der Stadt Bottrop erlässt per Allgemeinverfügung, dass für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (siehe www.rki.de) nach der Rückkehr in das Stadtgebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen Betretungsverbote in zahlreichen Einrichtungen gelten. Die Regelungen sind bis zum 19. April 2020 gültig.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ist es verboten, folgende Einrichtungen zu betreten:
• Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden sowie stationäre Erziehungshilfen.
• Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken.
• Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
• Berufsschulen
• Hochschulen

Die Regelungen sollen durch kontaktreduzierende Maßnahmen die Verbreitung des Coronavirus in der Stadt Bottrop verzögern.

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