Das Straßenverkehrsamt weist daraufhin, dass, aufgrund einer Änderung durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW die bisher gültige Parkanordnung an den E-Ladesäulen im Stadtgebiet abgeändert worden ist. Die neue Beschilderung soll einer unmissverständlichen und eindeutigen Parkregelung an speziell für E-Fahrzeuge eingerichteten Ladestationen dienen. Dazu ist ein Schild mit einem Symbolbild für E-Fahrzeuge – ein Fahrzeug mit Stecker auf weißem Grund – in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen worden.
Dieses Schild ist nunmehr auch in Bottrop an den Parkplätzen mit Ladesäulen zu finden. Kern der neuen Regelung ist, dass alle Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ab sofort an den Ladesäulen im Stadtgebiet für die Dauer von 3 Stunden aufgeladen werden können, ohne eine Parkgebühr zu bezahlen. Zur Überwachung der Höchstparkdauer müssen die Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bei Ankunft eine Parkscheibe auslegen.
Die neue Beschilderung gilt bereits für die folende Parkplätze:
– Kirchhellener Ring
– Ostring
– Braker Straße
– Am Hauptbahnhof
– Am Quellenbusch
– Gleiwitzer Platz
– Parkplatz Luise-Hensel-Straße
– Josef-Albers-Straße
– Parkplatz Gladbecker- Straße
– Brauerstraße
– Parkplatz Schultze-Delitzsch Straße
Weitere Standorte folgen und werden zeitnah entsprechend beschildert.
Die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen soll gewährleisten, dass Bürger*innen und Bürger nicht umständlich nach Ladesäulen im Stadtgebiet suchen müssen, wenn der für sie reservierte Platz besetzt ist und so Gefahr laufen, ohne Strom liegen zu bleiben.
Um den Fahrzeugen mit E-Kennzeichen die Nutzung zu ermöglichen, werden die Ladesäulen durch das Straßenverkehrsamt verstärkt überwacht. Fahrzeuge, die nicht eindeutig mit einem E-Kennzeichen zu erkennen sind, werden zunächst durch die Verkehrsüberwachungskräfte verwarnt und anschließend abgeschleppt.
So haben die Verkehrsüberwachungskräfte seit dem 8. August 2019 bereits 167 Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotor auf den für E-Fahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen verwarnt. Diese hohe Anzahl von Verwarnungen zeigt, dass die neue Regelung noch nicht bei allen Fahrzeugführern bekannt ist.
Grundsätzlich hat der Rat der Stadt Bottrop durch die letzte Anpassung der Parkgebührenordnung im Februar 2019 beschlossen, dass alle Fahrzeuge die mit einem E-Kennzeichen versehen sind, auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im Stadtgebiet Bottrop kostenfrei parken können. Hierbei ist unter Benutzung der Parkscheibe die jeweilige Höchstparkdauer von 3 Stunden einzuhalten. Darüber hinaus können E- Fahrzeuge auf dem ehemaligen RAG-Parkplatz (Osterfelder Straße) ohne Beachtung der Höchstparkdauer geparkt werden.
Das Straßenverkehrsamt betont, dass jeder Autofahrer selbst gehalten ist, sich über neue Regelungen im Straßenverkehr zu informieren und die Abteilung für Verkehrsordnungswidrigkeiten auch weiterhin im Rahmen der täglichen Kontrollen die Parkplätze für E-Fahrzeuge besonders in den Fokus stellt. Überall dort, wo das neue Zusatzzeichen angeordnet wird, gilt die ausgeschilderte Regelung nur für Fahrzeuge, die mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnet sind.