Verzehrempfehlungen nicht aufgehoben

Im August 2018 wurde das LANUV durch die Bezirksregierung Münster, auf Bitten der Stadt Bottrop hin, mit der Untersuchung von Nahrungspflanzen in Teilen des Bottroper Südens beauftragt. In den sogenannten „Grünkohl-Messungen“ werden die Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) untersuchet und gesundheitlich bewertet, um daraus Empfehlungen für die Nutzung des Gartengemüses aus Privatgärten im Umfeld der Kokerei Prosper abzuleiten.

Dazu erklärt der Technische Beigeordnete, Klaus Müller: „Im Ergebnis wurde eine einschränkende Verzehrempfehlung für Blattgemüse, das im Untersuchungsgebiet angebaut wurde, festgestellt.“ Daraufhin wurde von der Stadt Bottrop in vorsorglichem Handeln den Anwohnerinnen und Anwohnern empfohlen, das Blattgemüse aus Gärten in ausgewiesenen Gebieten vorsorglich nicht oder nur eingeschränkt zu verzehren. Der entsprechende Informationsflyer wurde in drei Sprachen verfasst und im Frühsommer in den Gebieten per Wurfsendung verteilt.

Eine Aufhebung der geltenden Verzehrempfehlungen ist von Seiten der Stadt Bottrop derzeit nicht geplant. Um die Datengrundlage zu vergrößern, werden in diesem Herbst weitere „Grünkohl-Messungen“ in den Stadtteilen Welheim, Batenbrock und Welheimer Mark durchgeführt. Ergebnisse hierüber liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor.

Alle Informationen zu den bisherigen Messergebnissen und Empfehlungen für den Anbau und Verzehr von selbstangebautem Obst und Gemüse sowie die Geltungsbereiche sind online abrufbar unter: www.bottrop.de/pak-messungen .

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