Der ehemalige RAG-Parkplatz wird gebührenpflichtig. Ab Freitag, 1. Februar, gelten für den Parkplatz an der Osterfelder Straße die Tarife der Gebührenordnung für städtische Parkplätze. Jeweils vier Minuten Parkdauer kosten fünf Cent. Für eine Stunde Parkdauer beträgt die Gebühr 75 Cent. Für die Höchstparkdauer von drei Stunden müssen 2,25 Euro in die Parkautomaten gesteckt werden. Die insgesamt 184 Stellplätze sind in der Zeit von 9 bis 17 Uhr gebührenpflichtig. In den politischen Gremien wird derzeit beraten, die Gebührensatzung so zu ändern, dass künftig Tagestickets gekauft werden können.
RAG-Parkplatz ab Februar gebührenpflichtig
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