Über die Installation und den Anfangszählerstand muss der Fachbereich Finanzen bei der Stadtverwaltung informiert werden. Zum Ende des Jahres, spätestens jedoch drei Monate nach Erhalt des Grundbesitzabgabenbescheides muss der aktuelle Zählerstand an den Fachbereich Finanzen übermittelt werden. Bewährt hat sich, zusätzlich eine Foto des Zählers und des Zählerstands einzureichen.
Die Anrechnung der abziehbaren Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr erfolgt dann im Folgejahr durch die Stadt Bottrop. Der Fachbereich Finanzen ist telefonisch unter 02041/703706 und per E-Mail steuern.abgaben@bottrop.de zu erreichen
Kategorien:
Umwelt
Herausgeber / Ansprechpartner:
Stadt Bottrop
Tel.: 02041/70-30 [Zentrale]
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Link zur Pressemeldung im Internet:
https://www.bottrop.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Bottrop/113010100000195743.php